Ich habe ein K-ETA beantragt und wurde genehmigt, aber dann habe ich meinen Reisepass verloren und einen neuen bekommen. Muss ich trotzdem ein K-ETA beantragen?
Ja. Wenn sich Ihr Reisepass seit der Genehmigung des K-ETA geändert hat, müssen Sie sich einen neuen besorgen und das K-ETA mit den neuen Passdaten erneut beantragen, um genehmigt zu werden.