Leitfaden für Kinder bis 17 Jahre und älter als 65 Jahre ohne K-ETA-Pflichtanwendung

admin | Updated on 2024-01-05

Personen unter 17 Jahren und älter als 65 Jahren ab 23,03 (monatlich) sind von der Anwendung der elektronischen Reisegenehmigung (K-ETA) ausgeschlossen
Wenn Sie jedoch von einer K-ETA-Anmeldung profitieren möchten, können Sie eine K-ETa-Anmeldung beantragen.

* Bereits ausgestellte K-ETAs sind bis zur Gültigkeitsdauer gültig*